Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Joint Ventures

Die Kanzlei berät Unternehmen bei der Gründung von Joint-Venture Gesellschaften, sowie bei dem Abschluss von Kooperationen und Allianzen. Die Anwälte erarbeiten über die gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung hinaus auch Lösungen in sämtlichen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.

Von besonderer Bedeutung ist für die Kanzlei ferner die Berücksichtigung des geistigen Eigentums der beteiligten Unternehmen, etwa in Form von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design- und Urheberrechten, die oftmals den eigentlichen Wert eines Unternehmens darstellen.